Jährliche Einkommensermittlung für die Festsetzung der Elternbeiträge
Bitte geben Sie zur Ermittlung der Kita-Elternbeiträge für 2023 die Einkommenserklärung mit den entsprechenden Nachweisen über Email an
bis zum 30.11.2022 ab.
Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, Ihre Unterlagen in der Amtsverwaltung bzw. bei Ihrer Kita-Leiterin abzugeben.
Wenn bereits der Höchstbeitrag festgesetzt wurde, ist eine Vorlage der Einkommensnachweise nicht erforderlich.
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